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Online Führerscheinprüfung 2015: Theorieprüfung Fragen kostenlos ohne Anmeldung - Auto - Bild.de
Der große BILD Online-Führerscheintest
Würden Sie heute noch die theoretische Führerscheinprüfung bestehen?
20 Fragen
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Pkw
Klasse B
Motorräder
Klasse A
Leichtkrafträder
Klasse A1
Schwere Lkw
Klasse C

So funktioniert's

Machen Sie den Online-Test für die theoretische Führerschein-Prüfung! Vorfahrtsregeln, Verkehrszeichen, Verhalten bei Gefahr - in unserem Führerscheintest bekommen Sie einen Fragebogen mit Prüfungsfragen per Zufall zusammengestellt - genau wie bei der offiziellen Prüfung.

Zu jeder Frage können Sie aus vorgegebenen Antworten wählen. Die Auswertung zeigt, ob Sie bestanden hätten und noch fit für den Straßenverkehr sind. Und das alles komplett kostenlos!

Nutzen Sie jetzt online den kostenlosen Führerschein-Test für Klasse A (Motorrad), Klasse B (Pkw), Klasse A1 (Motorrad bis 125 ccm) oder Klasse C (Lkw)!
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Premiuminhalt

PKW – Klasse B

Vergrößern Fahrlehrer berät seinen Schüler während der Fahrprüfung

Der normale PKW-Führerschein für die Klasse B kann ohne Vorbesitz erlangt werden. Der Erwerb ist bereits ab einem Alter von 17 Jahren möglich. Bis zum 18. Lebensjahr allerdings nur als begleitetes Fahren. Die Gültigkeit des Führerscheins ist unbefristet. Unter diese Klasse fallen Kraftfahrzeuge, die bis zu 3,5 t Gesamtmasse aufweisen und nicht mehr als acht Sitzplätze haben. Ein Anhänger ist dann zulässig, wenn ebendiese Gesamtmasse nicht überstiegen wird. Bei der erfolgreichen Führerscheinprüfung der Klasse B, wird gleichzeitig die Berechtigung für Klassen L und T miterworben.

Foto: Alexander Raths - Fotolia

PKW – Klasse BE

Vergrößern Fahrlehrer berät seinen Schüler während der Fahrprüfung

Zur Führerscheinprüfung wird man nur zugelassen, wenn der Führerschein der Klasse B bereits im Besitz der ist. Die Besitzdauer ist unbefristet, zur Prüfung ist jede volljährige Person berechtigt. Unter diese Klasse fällt die Kombination aus einer Zugmaschine (Klasse B) und einem Anhänger. Anders als beim Führerschein der Klasse B darf die Gesamtmasse beider Verkehrsmittel bis zu 7 t ergeben.

Foto: Alexander Raths - Fotolia

Motorrad – Klasse A

Vergrößern Motorrad Kraftrad

Diese Klasse beinhaltet die Klassen A1 und A2. Ab 20 Jahren ist es möglich, diesen Führerschein zu erwerben, wenn vorher 2 Jahre lang Klasse A2 im Besitz des Fahrers war. Die theoretische Führerscheinprüfung entfällt in diesem Fall. Ist man 24 Jahre alt oder älter, ist ein Direkteinstieg für Krafträder möglich. Die Besitzdauer ist unbefristet.

Foto: Hersteller

Motorrad – Klasse A1

Vergrößern Ein Leichtkraftrad das auch jeder Autofahrer fahren darf

Um diese Führerscheinklasse erlangen zu können, muss man mindestens 16 Jahre alt sein und eine theoretische sowie praktische Führerscheinprüfung absolvieren. Es ist kein Vorbesitz notwendig. Diese Fahrerlaubnis gilt für Leichtkrafträder und erlaubt auch einen Beiwagen.

Foto: Hersteller

Motorrad – Klasse A2

Vergrößern Motorrad Kraftrad

Bei erfolgreichem Führerscheintest der Klasse A2, sind Klasse A1 und AM inklusive. Ab 18 Jahren ist der Fahrer berechtigt, zweirädrige Krafträder zu führen. Wenn vorher Klasse A1 mindestens zwei Jahre im Besitz des Fahrers  war, ist nur eine praktische Fahrprüfung notwendig.

Foto: Hersteller

Motorrad – Klasse AM

Vergrößern Ein Leichtkraftrad das auch jeder Autofahrer fahren darf

Diese Führerscheinklasse wird umgangssprachlich auch Mofa-Führerschein genannt und gilt für Kleinkrafträder. Hierbei ist zu beachten, dass eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h aufgrund der Bauweise des Fahrzeugs nicht überschritten werden darf, weshalb bereits mit 16 Jahren die Möglichkeit besteht, diesen Führscheintest zu absolvieren.

Foto: Hersteller

LKW – Klasse C

.Die Klasse C der Führerscheine ist für LKW’s bestimmt. Die zulässige Gesamtmasse muss – anders als bei Klasse B – mehr als 3,5 t betragen. Das Fahrzeug darf allerdings nicht mehr als acht Personen (Fahrer exklusive) befördern können. Ab 18 Jahren kann die Führerscheinprüfung für Klasse C absolviert werden, solange Klasse B schon im Besitz des Fahrers ist. Die Fahrerlaubnis wird nur für fünf Jahre erteilt. Nach Ablauf dieser Zeit bedarf es einem ärztlichen Gutachtens. Auch Anhänger bis zu 750 kg sind zugelassen. Dieser Führerschein beinhaltet Klasse C1.

LKW – Klasse C1

Voraussetzung für den Erwerb dieser Führscheinklasse ist der Besitz des Führerscheins der Klasse B. Ab 18 Jahren ist es möglich, ihn zu erlangen. Auch für diese Klasse gibt es eine Befristung der Besitzdauer: Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres ist er gültig, anschließend ist – wie bei Klasse C – alle fünf Jahre eine Eignungsuntersuchung notwendig.

LKW – Klasse CE

Wenn ein Anhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 750 kg befördert werden soll, greift diese Führerscheinklasse – für den Ersterwerb ist ein Eignungsnachweis nötig, ebenso wie der Führerschein der Klasse C. Ab 18 Jahren ist es unter Berücksichtigung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes möglich, diesen Führerschein zu erwerben. Er ist auf fünf Jahre befristet, anschließend wird alle fünf Jahre eine ärztliche Untersuchung fällig, um ihn behalten zu können.

Bus – Klasse D

Um zu der Führerscheinprüfung des Busführerscheins der Klasse D zugelassen zu werden, ist der normale PKW-Führerschein der Klasse B notwendig. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, bereits mit 18 Jahren die Prüfung abzulegen. Er ist auf fünf Jahre befristet und dient zur Beförderung von mehr als acht Personen (exklusive Fahrer). Auch Anhänger über 750 kg sind zulässig.

Bus – Klasse D1

Wie bei Klasse D ist auch hier die Voraussetzung, den normalen Pkw-Führerschein Klasse B zu besitzen. Er dient zur Beförderung von mindestens acht, höchstens aber sechszehn Personen (exklusive Fahrer). Es ist unter bestimmten Qualifikationen möglich, den Führerscheintest bereits mit 18 Jahren zu absolvieren, normal sind aber 21 Jahre. Auch diese Klasse ist auf fünf Jahre begrenzt, ärztliche Bescheinigungen wirken verlängernd für weitere fünf Jahre.

Bus – Klasse DE

Voraussetzung für den Ersterwerb dieser Führerscheinklasse ist der Führerschein der Klasse D. Es darf ein Anhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitgeführt werden. Auch hier gilt das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, ab 18 Jahren ist es möglich, die praktische sowie theoretische Führerscheinprüfung abzulegen. Befristet ist diese Klasse auf fünf Jahre, ärztliche Untersuchungen wirken verlängernd für weitere fünf Jahre.

Sonderklasse – L

Lediglich das Alter von mindestens 16 Jahren ist für den Erwerb dieser Führerscheinklasse nötig. Die Besitzdauer ist nicht befristet. Unter diese Klasse fallen Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke gedacht sind. Die Höchstgeschwindigkeit variiert, je nachdem, wie das Fahrzeug genutzt wird. Kombiniert man zwei Fahrzeuge (z.B. Zugmaschine und Anhänger) darf die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigen.

Sonderklasse – T

zDiese Führerscheinklasse beinhaltet die Klassen AM und L. Für den direkten Erwerb muss man mindestens 16 Jahre alt sein, wobei bis zum 18. Lebensjahr eine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h gilt. Ab dem 18. Lebensjahr steigt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf maximal 60 km/h. Unter diese Klasse fallen Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Auch Anhänger sind zulässig.